Dieser Text ist eine Übersetzung. Weicht er von der türkischen Fassung ab, gilt die türkische Fassung.
1. Parteien und Dokumente
Dieser Vertrag besteht zwischen der AppArch Teknoloji Bilişim ve İnovasyon A.Ş. („AppArch“) und der im Angebot oder Bestellformular genannten Organisation (der „Kunde“). Angebot oder Bestellformular, dieser Vertrag und die darin genannten Richtlinien bilden den gesamten Vertrag; für Preis, Laufzeit, Grenzen und Support ist das Angebot maßgeblich. Wer für eine Organisation annimmt, bestätigt seine Vertretungsbefugnis.
2. Begriffe
Software: die Images von AppArch-Server, Panel und Analyzer (Collector) samt Updates. Installation: eine Bereitstellung der Software auf einer vom Kunden kontrollierten Infrastruktur, einschließlich aller Kopien (Pod, Container oder Server), die dieselbe Datenbank nutzen. Lizenzdatei: die RS256-signierte Datei, die Laufzeit, Module sowie Projekt- und Mitgliedergrenzen festlegt. Kundendaten: Quellcode, Befunde, Berichte, Benutzerkonten und alle übrigen in der Installation verarbeiteten Daten.
3. Lizenzeinräumung
Für die in der Lizenzdatei festgelegte Laufzeit räumt AppArch dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz ein, die Software innerhalb der Grenzen der Lizenzdatei für eigene interne Zwecke zu installieren und zu nutzen. Verbundene Unternehmen oder Auftragnehmer dürfen sie für den Kunden nutzen; der Kunde bleibt für sie verantwortlich. Jede Lizenz gilt für eine Installation: Sie ist an den Installationscode dieser Installation gebunden und darf nicht auf einer anderen Installation genutzt werden. Für einen Umzug der Software auf neue Infrastruktur bittet der Kunde AppArch, die Lizenz freizugeben, und holt sie auf der neuen Installation erneut ab.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt die Infrastruktur bereit und betreibt sie (Server, Datenbank, Netzwerk, Backups und TLS), hält seinen Installationsschlüssel und seine Zugangsdaten geheim, entscheidet, wer sich anmelden darf, und hält die Software angemessen aktuell. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die verbundenen Repositorys analysieren zu dürfen.
5. Grenzen
Projekt- und Mitgliedergrenzen werden pro Kalendermonat gezählt. Eine Überschreitung wird zunächst bis zu 7 Tage und 10 % toleriert, während das Panel warnt; danach greift die Grenze. Es gibt keine automatische Zusatzgebühr; ein dauerhafter Bedarf wird durch Anpassung der Lizenz gedeckt.
6. Updates und Support
Während der Laufzeit kann der Kunde neue Versionen mit seinen Installationszugangsdaten aus der Image-Registry von AppArch laden. Der Support umfasst Installationshilfe und E-Mail-Support an Werktagen, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. AppArch greift nur auf die Installation zu, wenn der Kunde dies für eine bestimmte Support-Sitzung gestattet.
7. Kundendaten
Kundendaten bleiben in der Installation. AppArch hostet sie nicht, empfängt sie nicht und hat keinen Zugriff darauf; für personenbezogene Daten darin ist der Kunde Verantwortlicher. Lizenz- und Update-Prüfungen senden nur die Installationskennung, eine Instanzkennung und die Softwareversion. Verbindet der Kunde einen KI-Anbieter, werden die Details des zu lösenden Befunds über das Konto des Kunden an diesen gesendet.
8. Entgelt und Zahlung
Entgelt, Steuern, Laufzeit und Abrechnungszeitraum (jährlich oder monatlich) werden im Angebot festgelegt. Die Entgelte lauten auf US-Dollar; gezahlt werden kann in USD, türkischer Lira oder Euro. Der TRY-Betrag wird zum USD-Devisenverkaufskurs der Zentralbank der Republik Türkei am Rechnungsdatum berechnet, der EUR-Betrag zum Kreuzkurs aus deren USD- und EUR-Devisenverkaufskursen desselben Tages. Die Entgelte werden für jeden Abrechnungszeitraum im Voraus in Rechnung gestellt und innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum per Banküberweisung gezahlt. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung für die gesamte Laufzeit; die monatliche Zahlung ist eine Ratenzahlung dieses Gesamtbetrags und macht den Vertrag nicht monatlich kündbar. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 15 Tagen nach schriftlicher Mahnung, kann AppArch die Lizenz aussetzen oder nicht verlängern.
9. Proof of Concept
Eine Proof-of-Concept-Lizenz (PoC) ist kostenlos, befristet und wird ausschließlich zur Evaluierung ohne Gewähr bereitgestellt. Sie endet mit ihrem Ablaufdatum, sofern sie nicht in eine kostenpflichtige Lizenz umgewandelt wird.
10. Geistiges Eigentum und Beschränkungen
Software, Regelkatalog und Dokumentation gehören AppArch. Der Kunde darf die Software nicht über die Lizenz hinaus kopieren, unterlizenzieren oder weiterverkaufen, Lizenzprüfungen nicht entfernen oder umgehen und sie nicht zurückentwickeln, soweit das Gesetz dies nicht ausdrücklich erlaubt. Gibt der Kunde die Lizenzdatei oder die Zugangsdaten der Installation weiter, umgeht er Lizenzprüfungen, bietet er die Software Dritten als Dienst an oder verkauft sie weiter, oder überschreitet er die Grenzen wissentlich oder dauerhaft, kann AppArch den Vertrag fristlos kündigen. In diesen Fällen zahlt der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen der Lizenzgebühr für Umfang und Dauer der unzulässigen Nutzung, berechnet nach der aktuellen Preisliste von AppArch; weitergehender Schadensersatz bleibt vorbehalten.
11. Vertraulichkeit
Jede Partei nutzt vertrauliche Informationen der anderen nur für diesen Vertrag und schützt sie mit angemessener Sorgfalt, während der Laufzeit und drei Jahre danach.
12. Gewährleistung und Haftung
AppArch stellt die Software im Wesentlichen wie in ihrer Dokumentation beschrieben bereit. Analyse- und KI-Ergebnisse können Fehler enthalten und müssen von fachkundigen Personen geprüft werden; die Software garantiert nicht, dass jedes Problem gefunden wird. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung jeder Partei auf die vom Kunden in den 12 Monaten vor Entstehung des Schadens gezahlten Entgelte begrenzt; mittelbare Schäden, entgangener Gewinn und Datenverlust sind ausgeschlossen. Die Begrenzung gilt nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung der Vertraulichkeit, Verletzung geistigen Eigentums, unzulässige Nutzung der Lizenz, die Zahlungspflichten des Kunden, die Vertragsstrafe sowie gesetzlich nicht begrenzbare Haftung.
13. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag gilt für die im Angebot festgelegte Laufzeit. Kündigt keine Partei mindestens 30 Tage vor dem Enddatum schriftlich, verlängert er sich automatisch um dieselbe Laufzeit; für jede Verlängerung wird eine neue Lizenzdatei ausgestellt. Für eine Verlängerung gelten die aktuellen Entgelte, die AppArch mindestens 60 Tage vorher mitteilt; ohne Mitteilung gelten die bisherigen Entgelte weiter. Jede Partei kann bei einer wesentlichen Vertragsverletzung kündigen, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung behoben wird; AppArch kann zudem kündigen, wenn die Zahlung 30 Tage nach Ablauf der Mahnfrist noch aussteht. Beendet der Kunde den Vertrag ohne wichtigen Grund vorzeitig, werden die Entgelte für die restliche Laufzeit fällig. Mit Ende der Laufzeit verliert die Lizenzdatei ihre Gültigkeit und der Kunde stellt die Nutzung der Software ein; die Kundendaten bleiben beim Kunden, der sie behalten oder löschen kann.
14. Recht, Gerichtsstand und andere Editionen
Es gilt türkisches Recht; zuständig sind die Gerichte und Vollstreckungsbehörden von Istanbul. Dieser Vertrag gilt für Installationen auf der eigenen Infrastruktur des Kunden. Bietet AppArch eine gehostete (Cloud-)Edition an, gelten dafür gesonderte Abonnementbedingungen.
AppArch Teknoloji Bilişim ve İnovasyon A.Ş.
Halkalı Mah. Halkalı Cad. Zaim Teknopark, Teknopark İdare Binası No:281/23 İç Kapı No:35, 34303 Küçükçekmece / İstanbul
Steueridentifikationsnummer: 0711060834
Web: apparch.io
E-Mail: info@apparch.io